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Wirtschaft

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Wirtschaft :

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  1. 1. Notwendigkeit universeller Tauschmittel

    Durch die Komplexität des von mir aufgebauten Modells bezüglich menschlicher
    Entwicklung will ich zunächst nur die grundlegenden Fragen und daraus
    gezogenen Schlüsse bezüglich universeller Tauschmittel darlegen.
    Der Hintergrund des Modells ist das folgende, grundlegende Ziel menschlicher
    Handlungen:
    Die kurz-, mittel-, und langfristige Existenzsicherung der Menschheit, sowie
    deren multiple Weiterentwicklung.
    1. Wozu wurden universelle Tauschmittel – also Geld und vergleichbare Werte –
    zunächst geschaffen und wie hat sich deren Notwendigkeit und Betrachtungsweise
    im Laufe der Zeit verändert?
    Universell annehmbare Tauschmittel wurden durch die Menschheit wegen der
    Ineffizienz von normalen Tauschaktionen eingeführt. Diese Ineffizienz beruhte
    auf der nicht schnell und ausreichend vorhandenen Anzahl an benötigten Waren,
    welche die Erlangung dieser Waren erschwerte. Gleichzeitig kommen bei direkten
    Tauschaktionen unter anderem die Probleme menschlicher Abneigung (etwa durch
    vorab geschlossene Tauschaktionen) auf.
    Durch eine möglichst universell anerkannte Tauschware besteht nun die
    Möglichkeit zu effizienteren Tauschaktionen. Geld als universelles
    Tauschmittel ist damit als Mittel zum Zweck erfunden und eingeführt worden.
    Durch die heutige, globale Möglichkeit zur schnellen und ausreichenden
    Produktion und Lieferung notwendiger Waren müsste eine grundlegende und
    darüber hinausgehende Versorgung aller Menschen theoretisch möglich sein.
    Dem ist gemessen an Fakten bezüglich weltweiter Versorgung nicht so.
    Dies liegt meines Erachtens an zwei Punkten: Erstens wird das reell wertlose
    Tauschmittel Geld mittlerweile als Ware betrachtet, sodass zum Beispiel die
    Grundversorgung des einzelnen Menschen nicht direkt gesichert wird, sondern
    eine indirekte Grundversorgung durch die sogenannte Ware Geld errechnet wird
    (siehe Hartz 4). Dem gegenüber stehen jedoch Inflation und die fehlende
    Priorität realer Waren, sowie Human Ressources.
    Zweitens wird durch den immer extremeren Ausbau nonrealer Wirtschaftssektoren
    die Priorität nicht mehr auf die Grundversorgung und Weiterentwicklung der
    Menschheit gelegt, sondern auf die situationsbezogene Darstellung und
    Interpretation von im Grunde nicht wertbaren Fakten.
    Die vorhandenen Infrastrukturen, Ressourcen und nutzbaren Fähigkeiten der
    Menschen führen mit der effektiven Versorgung des Menschen zur Frage nach
    einer weiteren Notwendigkeit universeller Tauschmittel.
    2. Was fällt heutzutage unter den Begriff „universelle Tauschmittel“ und
    welche Notwendigkeit besteht für sie?
    Unter dem Begriff universeller Tauschmittel fasse ich sämtliche Waren
    zusammen, welche trotz nicht vorhandenen, reellen Werts zur Erlangung reeller
    Waren, oder Dienstleistungen genutzt werden.
    Dazu zählen etwa Aktien, Kredite, Schein- und Münzgeld und viele andere Dinge.
    Letztlich jedoch vermehrt sich durch eine Vermehrung dieser sogenannten Waren
    nicht die Summe vorhandener realer Ressourcen und menschlicher Fähigkeiten.
    Demnach kann auch ohne universelle Tauschmittel ein Haus gebaut, ausgebildet,
    Brot produziert, oder Haar geschnitten werden.
    Eine Notwendigkeit universeller Tauschmittel besteht demnach nicht, wenn die
    einzig universellen Waren die vorhandenen Ressourcen und nutzbaren
    menschlichen Fähigkeiten sind.
    3. Welche Voraussetzungen würden bei einer Abschaffung universeller
    Tauschmittel und der oben genannten Handlungszielvorgaben notwendig sein?
    Die Existenzsicherung und Weiterentwicklung des Menschen wird durch zwei
    Faktoren beschränkt: Die vorhandenen Ressourcen und die vorhandenen
    Fähigkeiten des Menschen, sowie deren Nutzung.
    Ersteren Faktor können wir zumindest aus heutiger Sicht nur sehr begrenzt
    positiv beeinflussen.
    Zweiterer lässt sich jedoch durch eine Priorität von Aus- und Weiterbildung
    erweitern – und durch die effektive Umsetzung auch für die langfristige
    exponentielle Weiterentwicklung der Aus- und Weiterbildungsstrukturen nutzen.
    Ein wichtiger Punkt sollte dann sein, dass die Verbindung von Arbeit und
    Versorgung gelöst wird. Wenn der individuelle Arbeitssektor durch die
    vorhandenen Fähigkeiten und deren Nutzung, sowie die Interessen des
    Individuums definiert wird, erlangt der Begriff Arbeit eine vollkommen andere
    Semantik, als heute. Das Verhältnis zwischen Fähigkeiten und Interessen in
    Bezug auf den Arbeitsplatz ist zwar beeinflusst von existenznotwendigen
    Handlungen, aber nicht vollkommen vorgegeben.
    Unabhängig davon findet eine generelle Grundversorgung des Individuums statt.
    Der Mensch arbeitet dann demnach nicht, weil er es unbedingt für seine
    Absicherung muss. Vielmehr kann er seine Fähigkeiten unabhängig von seiner
    Existenz für die Existenzsicherung und Weiterentwicklung der Menschheit
    nutzen.
    Fehlender Arbeitseinsatz wird durch geringere Chancen bei der Verteilung von
    Waren, welche über der Grundversorgung liegen geahndet.

    2. Modell einer Gesellschaft ohne universelle Tauschmittel

    Ausgangssituation ist die Handlungsdirektive „kurz-, mittel- und langfristige Existenzsicherung der Menschheit, sowie deren multiple Weiterentwicklung“ unter der Annahme nicht vorhandener universeller Tauschmittel – und darauf basierender Strukturen (Börse, Banken, Finanzausschüsse etc.).
    (Die Handlungsdirektive folgt dem Grundsatz, dass Existenzsicherung ohne biologische, technologische und geistige Weiterentwicklung nicht sinnvoll ist. Zweitens ist eine biologische, technologische und geistige Weiterentwicklung ohne die Existenzsicherung nicht sinnvoll.)
    Zunächst die Klärung einiger womöglich unklarer Begriffe:
    1. Die Begriffe Existenzsicherung und Existenz umfassen folgende Bereiche:
    Sicherung des Lebens aller Menschen, soweit durch eigene Fähigkeiten und zur Verfügung stehende Ressourcen kurz-, mittel- und langfristig möglich. Die langfristige Existenzsicherung hat Priorität. Ausnahmen stellen moralisch nicht vertretbare Handlungsoptionen dar, wenn diese die einzige Möglichkeit sind, die menschliche Existenz zu sichern – dies ist nicht zu tolerieren!
    Zur Existenz des Menschen gehören neben dem reinen Leben als Minimum: Grundnahrungsmittel ohne Vorbehalte, Wohnraum, Erfassung und Nutzungsmöglichkeiten der individuellen Fähigkeiten.
    Das Maximum ist variabel und hängt vom Einsatz der zur Verfügung stehenden Ressourcen und Human Ressources ab.
    2. Die Begriffe Ware und Ressource umfassen folgende Bereiche:
    Auf der Erde und ansonsten nutzbare Ressourcen, welche direkt und durch Weiterverarbeitung zur Existenzsicherung und Weiterentwicklung des Menschen eingesetzt werden können. Einschränkung hierfür ist die Menge der verfügbaren Ressourcen und damit die Schnelligkeit und prozentuale Menge ihres Abbaus und ihrer Nutzung – wenn diese Einfluss auf die kurz-, mittel- und vor allem langfristige Existenzsicherung des Menschen haben.
    Hinzu kommen die zur Weiterentwicklung und Existenzsicherung des Menschen notwendigen und vorhandenen Human Ressources. Die individuellen Fähigkeiten des Menschen und deren Nutzung unter der beschriebenen Handlungsdirektive fallen darunter. Moralische Nutzungsbeschränkungen setzen dies, wie vorab unter 1. beschrieben, außer Kraft.
    3. Der Begriff Moralische Nutzungsbeschränkung umfasst folgende Bereiche:
    Hierunter fällt die Direktive „Handlung auf Basis des vorhandenen Wissens, der vorhandenen Fähigkeiten und Ressourcen zur kurz-, mittel- und langfristigen Existenzsicherung, sowie der multiplen Weiterentwicklung, solange (basierend auf dem vorhandenen Wissen) kein psychischer, oder physischer Schaden für andere Individuen entstehen kann.“
    Die gilt sowohl als Einschränkung bei der Interpretation und Ausführung kultureller, glaubensstruktureller und Forschungsaspekte.
    Jeder Mensch darf das tun, was er kann und möchte, solange dies keinem anderen Menschen, oder der Existenzsicherung und Weiterentwicklung schadet.
    4. Der Begriff Multiple Weiterentwicklung umfasst folgende Bereiche:
    Weiterentwicklung kann auf jeglichen Gebieten der nutzbaren Fähigkeiten des Menschen und der dafür indirekt nutzbaren Ressourcen möglich sein: Seien es körperliche, oder geistige Möglichkeiten, welche zu biologischen, technologischen und geistigen Fortschritten genutzt werden können und sollen.
    Ausnahme sind Handlungen, welche in diesem Bereich unter die Moralische Nutzungsbeschränkung, vor allem die Existenzsicherung des Menschen fallen.
    Nachdem diese grundlegenden Begriffe geklärt sind, folgt nun der Aufbau des Modells:
    Die vorhandene, menschlich geschaffene Infrastruktur wird zunächst effektiv zur Produktion und zum Weitertransport notwendiger, existenzsichernder Waren für die gesamte Menschheit genutzt. Dies ist etwa bei der Betrachtung heutiger Vernichtung von Grundnahrungsmitteln, oder deren Grundsubstanzen zur Stabilisierung des Preises auf Grund geringerer Menge, vermutlich kein unlösbares Problem.
    Abgesehen von Waren, welche der Existenz (s.o.) des Menschen und deren Sicherung und Weiterentwicklung dienen, werden sämtliche sonstigen verfügbaren Waren (Ressourcen, daraus produzierte Waren und Human Ressources) nach mathematischen Gleichung verteilt.
    Diese sehen die Chancen auf Erhalt dieser „Luxuswaren“ zunächst als für jeden Menschen gleich. Chancen-Verringerung entsteht durch fehlende, oder unzureichende Nutzung individueller Fähigkeiten – die definierte Grundversorgung (s.o.) ist davon nicht betroffen.
    Das bedeutet, dass das momentane Verhältnis zwischen Arbeit und Grundversorgung gelöst wird und damit die Arbeitsmotivation auf Verbesserung des eigenen Lebensstils – unabhängig von der Grundversorgung – und dem aller Menschen basiert.
    Die auszuführende Arbeit wird definiert durch die notwendigen Handlungen zur Existenzsicherung und Weiterentwicklung, sowie der dafür notwendigen Fähigkeiten und Ressourcen.
    Dies setzt eine in mehreren Schritten der Kindes-, Jugendlichen- und Erwachsenenentwicklung durchgeführte Erfassung der individuellen Fähigkeiten und Interessen voraus.
    Dabei werden dann die Handlungs- und Entwicklungsinteressen des Individuums mit den dafür vorhandenen Fähigkeiten abgeglichen. Bei einer Übereinstimmung von Fähigkeiten und Interessen wird – und Voraussetzung einer Arbeit zur menschlichen Existenzsicherung und/oder Weiterentwicklung – dann dem Individuum der Bereich seiner Arbeitsmöglichkeiten präsentiert.
    Damit ist sowohl eine effizientere, als auch auf den Arbeitnehmer bezogene Nutzung menschlicher Fähigkeiten möglich.
    Sollten die Interessen und Fähigkeiten nicht übereinstimmen, muss ein Kompromiss zwischen den individuellen Handlungsinteressen von Arbeitsmöglichkeiten und den dafür erforderlichen Fähigkeiten stattfinden. Es muss dann eine, basierend auf den Fähigkeiten dieses Menschen, nicht überfordernde Arbeitsmöglichkeit präsentiert werden, welche so weit, wie möglich dessen Interessen entspricht.
    Durch dieses Arbeitsmodell ist eine weitgehende Überschneidung von für die Existenzsicherung und Weiterentwicklung erforderlichen Handlungen und den Interessen des einzelnen Menschen möglich. Dies ändert die Semantik des Begriffs Arbeit dahingehend, dass Arbeit nicht mehr nur primär als reine Pflicht empfunden werden muss, weil die Interessen des Menschen primär berücksichtigt werden – nicht sekundär.
    Beispiel heute: Die Nutzung der vorhandenen Fähigkeiten eines Menschen hängt von der schulischen Bildung und der darauf folgenden weiteren Ausbildung, oder dem Studium ab. Diese beiden letzten Aspekte hängen aber nicht primär von den Interessen und nutzbaren Fähigkeiten dieses Menschen ab – sondern primär von vorhandenen Ausbildungsplätzen in den Bereichen und Geld für ein Studium in diesen Bereichen und nicht zuletzt die Anforderung der rein individuellen Existenzsicherungsmöglichkeiten durch den daraus folgenden Beruf. Letzteres hat immer Priorität vor den Interessen und der Fähigkeitennutzung, wenn eine Entscheidung notwendig wird.
    Dies wird durch die stetige Grundabsicherung und die enorme Wichtigkeit der Interessen- und Kompetenzenüberschneidung bei der Wahl der Arbeitsmöglichkeiten in diesem Modell undenkbar.
    Die Prioritäten angewandter Wissenschaft liegen dann auch nicht mehr darin, durch die Präsentation des zu entwickelnden Objekts die Forschung finanzieren zu können – sondern rein in der Nutzung vorhandener menschlicher Fähigkeiten und Ressourcen hierfür.
    Einschränkung für die Entwicklung des Objekts kann die Einschätzung ihrer Notwendigkeit und zu erwartende Effizienz bei einer Ressourcen- und Human Ressources-Knappheit sein – also vor allem die direkten und indirekten (soweit einschätzbaren) Auswirkungen auf die Existenzsicherung und Weiterentwicklung.
    Wenn die durch vorhandene Infrastruktur im Normalfall stetig und schnell verfügbaren Ressourcen und Fähigkeiten für die Existenzsicherung und Weiterentwicklung des Menschen fortan unter den beschriebenen Bedingungen eingesetzt werden, kann eine vollkommen neue Form von Gesellschaft entstehen.
    Dies bedeutet nicht die Auslöschung etwa von kulturellen Hintergründen und daraus entstandenen Normen – solange diese nicht den oben definierten Handlungsdirektiven widersprechen.
    Zum Beispiel wäre als Folge daraus keine Notwendigkeit militärischer Handlungen gegeneinander, sondern höchstens zur Abwehr nicht bekannter Bedrohungen vorhanden.
    Die dadurch entstehenden Ressourcen zur anderweitigen Nutzung würden wohl definitiv keine Verschlechterung des menschlichen Lebensstandards bewirken.

    Kommentar von Christian Caspari | Dezember 7, 2010 | Antworten


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